Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:

  • A: Yamaha MT07*

    Krafträder mit


    • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

    auch mit Beiwagen


    Mindestalter: 24 Jahre

  • A1: Honda MSX 125 Grom* / Suzuki GSX-S 125*

    Krafträder mit


    • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
    • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

    auch mit Beiwagen


    Mindestalter: 16 Jahre

  • A2: Yamaha MT07*

    Krafträder mit


    • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

    auch mit Beiwagen


    Mindestalter: 18 Jahre

  • AM: Keeway Fact 50x

    Leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit


    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
    • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
    • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

    Mindestalter: 15 Jahre

  • Mofa: Piaggio ZIP

    Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)


    Mindestalter: 15 Jahre

  • B / B197 / B78: Audi A3 Schalter, Seat Leon TDI DSG, Seat Leon eTSI DSG

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

    • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und 
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

    auch mit Anhänger

    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

    Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)

  • BE: Humbaur Anhänger

    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg


    Mindestalter:  18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)

*ABS